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Ein Verwalter ist jemand, der für die Verwaltung von Immobilien oder von Wohnungseigentümergemeinschaften zuständig ist. Er hat die Aufgabe, die gemeinschaftlichen Interessen der Eigentümer zu vertreten und die Instandhaltung und Verwaltung der Immobilie zu überwachen.

Die konkreten Aufgaben eines Verwalters können je nach dem Umfang des Verwaltungsauftrags variieren, aber typischerweise umfassen sie:

  • die Verwaltung von Finanzen, wie z.B. die Erstellung von Haushaltsplänen, die Erhebung von Wohngeld, die Verwaltung von Rücklagen und die Abrechnung von Nebenkosten
  • die Instandhaltung und Reparatur von gemeinschaftlichen Einrichtungen, wie z.B. dem Dach, dem Keller, dem Aufzug oder dem Garten
  • die Überwachung von Dienstleistungen, wie z.B. dem Reinigungsdienst oder der Gartenpflege
  • die Organisation von Eigentümerversammlungen und die Durchführung von Abstimmungen
  • die Kommunikation mit den Eigentümern und die Beantwortung von Fragen oder Beschwerden
  • die Verwaltung von Miet- oder Pachtverhältnissen von Eigentumswohnungen oder von Gewerbeimmobilien

Ein Verwalter sollte über fundierte Kenntnisse in Immobilienrecht, Finanzverwaltung und Verwaltungstechnik verfügen. Er ist verpflichtet, die Interessen der Eigentümer vertraulich und sorgfältig zu behandeln und darf keine Interessenkonflikte haben.